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Bartergeschäfte zur Schonung der Liquidität


Unter Bartergeschäft versteht man im wesentlichen ein bargeldloses Tausch-, Verrechnungs- bzw. Kompensationsgeschäft zwischen zwei Parteien.

Folgendes Szenario: Ein Unternehmen aus der Beratungsbranche erfüllt in einem Projekt verschiedene Dienstleistungen für einen Hersteller von Büromöbeln. Dieser Hersteller vergütet die Dienstleistung nicht über ein zu zahlendes Honorar, sondern liefert dem Dienstleister im gleichen Wert Schreibtische und Bürostühle ohne Berechnung. Somit fließt kein Geld zwischen den Parteien, sondern diese bezahlen sich gegenseitig mit ihrer Arbeit bzw. den Erzeugnissen aus ihrer Arbeit.

In derartigen Fällen bietet sich ein Bartergeschäft sehr gut an. Die Liquidität beider Unternehmen wird nicht berührt. Dennoch ist darauf zu achten, dass die steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Selbstverständlich müssen auch bei Bartergeschäften Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt werden, auch wenn sie in der Gesamtbetrachtung steuerneutral ablaufen.

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