Kürzlich ist die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Unternehmen ab 249 Mitarbeitern sind verpflichtet, eine Inhouse-Meldestelle für “Verstöße gegen das Unionsrecht” einzurichten und Hinweisgeber zu schützen. Was zunächst oberflächlich betrachtet wie eine Schutzmaßnahme für die Guten und Integeren dieser Welt klingt...