Abfindung to go! – Der Soforthelfer für Arbeitnehmer im Kündigungsfall!
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer hat die “Abfindung to go” erfunden und am Markt eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Art Auftragsübernahme mit Vorkassenabfindung für Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde. Sollte dies ungerechtfertigt sein, steht Ihnen eine angemessene Abfindung zu. Dennoch möchten viele Menschen in solchen Situationen keinen weiteren Dialog mit dem Arbeitgeber haben, sich gedanklich von Ärger verabschieden und einfach wieder den Blick in die Zukunft richten.
Wie funktioniert es in einfachen Worten:
- Der Arbeitnehmer, welchem gekündigt wurde, lädt auf u.g. Website alle notwendigen Unterlagen hoch (Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Kündigungsschreiben usw.)
- Die Kanzlei prüft mit einem fachkundigen Team den Stand zur Sache und meldet sich binnen ca. 1 Tag bei Ihnen mit einer Lösungsbewertung zur Situation.
- Die Kanzlei bietet im wahrscheinlichen Fall an, eine prognostizierte Abfindung sofort an Sie zu erstatten und übernimmt alle weiteren Schritte. Sollte mehr herauszuholen sein, bekommt die Kanzlei den Mehrwert hieraus. Sollte weniger herauszuholen sein, trägt die Kanzlei dieses Risiko und fordert von Ihnen keine Rückerstattung.
Ist dieses Konzept für Sie interessant? Dann finden Sie weitere Informationen unter den u.g. Links: