“Passierschein” für Arbeitnehmer in der Ausgangssperre
In Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten in Deutschland im Rahmen der Corona-Krise müssen Mitarbeiter zahlreicher Branchen dennoch zu ihrem jeweiligen Arbeitsplatz erscheinen. Jemand, der im Gesundheitswesen tätig ist, in der Logistik, im Lebensmitteleinzelhandel kann nicht einfach ins HomeOffice wechseln, sondern muss seinen möglicherweise sogar systemrelevanten Anteil am Gemeinwohl in der Öffentlichkeit beitragen.
Damit sich diese ohnehin gegenwärtig hochbeanspruchten Menschen nicht auch noch bei Personenkontrollen durch die Ordnungsbehörden stressen lassen müssen, macht es Sinn, eine Bescheinigung des Arbeitgebers mitzuführen, die den Beweggrund für ihren Ausgang in die Öffentlichkeit zweifelsfrei belegt.
Als Arbeitgeber empfiehlt es sich, folgenden Wortlauf auf Briefbogen für alle entsprechenden Mitarbeiter auszuteilen:
Arbeitgebererklärung hinsichtlich der erlassenen Ausgangsbeschränkung durch das Corona-Virus
Wir bestätigen hiermit, dass Frau Meike Mustermann, wohnhaft Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Personalausweis-Nr. XYZ123
in unserem Unternehmen am Standort XY in Musterstadt beschäftigt ist.
Der Hin- und Rückweg vom o.g. Wohnort zur Arbeitsstätte ist zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten erforderlich.
Musterstadt, 25.03.2020
Unterschrift Arbeitgeber